AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCS GmbH & Co. KG, Sandhook 11, 48531 Nordhorn

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot–Angebotsunterlagen-Auftragserteilung

(1) Die Angebote seitens Schumacher Computersysteme sind stets freibleibend und unverbindlich.

(2) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(3) Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

(4) Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Kunden eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Sendung in Verzug befindet.

(5) Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit - Lieferung

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungenvon Abs.

(3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Schumacher Computersysteme GmbH behält sich das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung innerhalb der angegebenen Lieferfristen vor, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.

(8) Storniert der Kunde eine Bestellung ganz oder teilweise, so können wir 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, vorbehalten.

(9) Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

(1) Die Lieferungen erfolgen ab Uelsen (Erfüllungsort). Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - auf den Besteller über.

(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Mangelbeseitigung findet an unserem Firmensitz statt. Dies gilt auch dann, wenn die Ware vor uns bei dem Kunden montiert worden ist. Etwaige Transport- und Wegekosten übernehmen wir nicht.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(8) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

§ 7 Datensicherung und Virenschutz

(1) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für einen Datenverlust bei Arbeiten oder Tätigkeiten, die im Auftrag des Kunden durchgeführt werden. Jeder Kunde hat vor Ausführung sämtlicher Tätigkeiten, die durch die Schumacher Computersysteme GmbH durchgeführt werden sollen, eine Datensicherung auf externen Datenträgern durchzuführen.

(2) Die Verantwortung für die tägliche Überprüfung ordnungsgemäßer Datensicherung und die Aktualisierung von Einrichtungen zum Virenschutz liegen ausschliesslich beim Kunden.

(3) Die Aktualität zur Sicherheit von Firewall- und VPN-Systemen liegt ausschliesslich beim Kunden.

§ 8 Herstellergarantie und Gewährleistung

(1) Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend, d.h. unsere Gewährleistungspflicht ist auf den Inhalt der Garantie beschränkt. Alle Ansprüche aus den Herstellergarantien werden an den Kunden abgetreten. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.

(2) Wir weisen darauf hin, dass wir zum Teil Systeme vertreiben, die im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind nicht nach Kriterien deutscher Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und entsprechen diesen nur zum Teil. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit, auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes, derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen.

§ 9 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum.

(2) Nach Mahnung ist die Schumacher Computersysteme GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.

(3) Wird die Ware vom Kunden weiterverarbeitet, so entsteht ein Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes.

(4) Die aus Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die Schumacher Computersystemeab.

§ 11 Test- und Leihstellungen

Für Test- und Leihstellungen gelieferte Waren bleiben im Eigentum der Schumacher Computersysteme GmbH. Der Kunde hat die Verpflichtung, die Ware nach Ablauf der vereinbarten Dauer, im Originalzustand fristgerecht zurück zu senden.

§ 12 Patent- und Urheberrechte

(1) An durch die Schumacher Computersysteme entwickelte Software behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung untersagt.

(2) Für die Verletzung von etwaigen Patentoder sonstigen Schutzrechten können wir nicht haftbar gemacht werden.

§ 13 Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsverbindung im Übrigen wirksam.

§ 14 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand, 06.2013

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